357, Z. 110-111) und «Nein, ich schlug ihn nicht und stahl ihm auch nichts. Es kann doch nicht sein, dass jemand so brutal zusammengeschlagen wird und ihm noch das Portemonnaie geraubt wird. Wo sind wir denn eigentlich?» (pag. 359, Z. 208-210). Anlässlich der späteren Einvernahme vom 9. März 2016 bestritt er den Vorfall nach wie vor und führte eine Ausrede an, weshalb er vor der Polizei davon gerannt sei (pag. 365, Z. 59 u. Z. 70-72). Sodann erklärte der Beschuldigte den Vorfall – wie bereits bei C.________ – mit dem Verhalten des Opfers und führte aus «Vielleicht hat der Andere irgendwel-