265, Z. 184-190). In der Einvernahme vom 22. Januar 2016 sagte er zu einer nochmaligen Begegnung mit C.________ noch, dass er diesen an Silvester wieder getroffen und Angst gehabt habe, dass dieser ihn wieder schlagen werde. Dieser habe ihm aber nur über den Kopf gestrichen und zum Spass gesagt «Hallo S.________» (pag. 255, Z. 157-159). - Am 7. Februar 2016 sagte der Beschuldigte im Rahmen der Einvernahme zum Vorwurf des Diebstahls eines Mobiltelefons vom 27. Dezember 2015 aus, dass er von Mitte Dezember bis Silvester 2015 in T.________ beim Verlobten seiner Schwester und in dieser Zeit nie in Bern gewesen sei (pag. 323, Z. 102-108).