22 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte widerspricht, jeweils neue Versionen schilderte und alles in allem weder schlüssige noch nachvollziehbare Aussagen machte. Aufgrund des Gesagten kann dem Beschuldigten nicht geglaubt werden, wonach er von C.________ verfolgt wurde und sich durch den Flaschenwurf lediglich zur Wehr gesetzt haben will. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass das Aussageverhalten des Beschuldigten nicht nur in Bezug auf den Vorfall mit C.________, sondern auch betreffend die übrigen Vorwürfe, von Unstimmigkeiten und Widersprüchen gezeichnet ist.