1164, Z. 4-12). Auch seine Aussagen zum Abstand zwischen ihm und C.________ gehen auseinander. Anfangs führte er aus, dass er die Flasche von weiter weg geworfen habe (pag. 686, Z. 55-56). Auf konkrete Frage nach der Distanz zwischen ihm und C.________, nannte er sodann einen Abstand von neun bis zehn Metern (pag. 687, Z. 104). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er schliesslich aus, dass er die Flasche aus einer Distanz von ungefähr 15 Metern geworfen habe (pag. 994, Z. 22-23). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nannte der schliesslich die gesamte Spannbreite seiner bisherigen Aussagen und führte eine Distanz von 10 bis 15 Metern an (pag.