Er habe versucht seinen Kopf zu verstrecken und habe sich abgedreht (pag. 687, Z. 99-100). Der Kammer stellt sich sodann die Frage, wie der Beschuldigte dies gesehen haben will, wenn er sich doch nicht abgedreht hat und auch nicht gesehen haben will, in welche Richtung er die Flasche geworfen hat. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er, dass er sich kurz gedreht habe, als er die Flasche geworfen habe (pag. 1163, Z. 23). Die Veranschaulichung des Beschuldigten zum Flaschenwurf, weichen von seiner Aussage ab, wonach er zuerst die Flasche geworfen und sich anschliessend umgedreht habe (pag. 1163, Z. 36-37; pag. 1164, Z. 4-12).