_ getroffen wurde, räumte er ein, dass er dem Beschuldigten hinterher gerannt und der Beschuldigte geflüchtet ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Beschuldigte die Flasche bereits geworfen und C.________ damit verletzt. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung brachte er sodann eine neue Version hervor, wonach die Flasche ganz gewesen und sogar noch Bier enthalten habe. Noch beim Verlesen des Protokolls präzisierte er, dass er dies nicht mehr genau wisse. Aber die Flasche sei noch gestanden (pag. 1163, Z. 13-17). Seine Schilderungen sind nicht nachvollziehbar.