Erst anlässlich der Schlusseinvernahme gestand er ein, dass er an der Ecke eine leere Flasche gefunden habe und sie gegen C.________ geworfen habe (pag. 685, Z. 26-27). Als Beweggrund nannte er Angst. Er habe sie genommen und sie gegen C.________ geworfen und sei dann weiter geflüchtet (pag. 685, Z. 28). C.________ sei gross und habe eine zerbrochene Flasche in der Hand gehalten (pag. 687, Z. 88-89). Er habe ihn aber eigentlich gar nicht treffen wollen. Wenn er gewusst hätte, dass er ihn am Kopf treffe, hätte er das nicht gemacht (pag. 687, Z. 89-90). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung räumte er die Verletzungen am Kopf von C._____