Wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird, vermögen die Erklärungen des Beschuldigten, wie es doch zu einer Verletzung am Hinterkopf trotz Verfolgung seitens von C.________ gekommen sei, nicht zu überzeugen. Zum Gegenstand, welcher ihn am Kopf getroffen habe, erklärte C.________ gegenüber der Polizei, dass er einen starken Schmerz am Kopf gespürt und danach eine Flasche am Boden zerbrechen gehört habe (pag. 269, Z. 48-49). Diese Aussage bestätigte er in seiner zweiten Einvernahme, wonach er sich umgedreht habe und die Flasche, welche ihn getroffen habe, am Boden habe liegen gesehen.