Aufgrund der Fotodokumentation der Schulterverletzungen und der medizinischen Beurteilung ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen scharfen Gegenstand – wie zum Beispiel einer zerbrochenen Flasche oder eine Glasscherbe – gehandelt hat. 17.3.3 Zweite Phase der Auseinandersetzung Es ist unbestritten, dass diese Auseinandersetzung seinen Fortgang nahm und der Beschuldigte eine Flasche in Richtung von C.________ warf. Der Beschuldigte berief sich darauf, sich mit dem Flaschenwurf gegen C.________ gewehrt zu haben.