19 einer Auseinandersetzung stehend auf diesen eingewirkt hat. Da Letzterer den Gegenstand nicht genau bezeichnen konnte, muss dieser im Ergebnis offen gelassen werden. Aufgrund der Fotodokumentation der Schulterverletzungen und der medizinischen Beurteilung ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen scharfen Gegenstand – wie zum Beispiel einer zerbrochenen Flasche oder eine Glasscherbe – gehandelt hat.