Es entsteht – im Gegensatz zu den Ausführungen des Beschuldigten – ein nachvollziehbares Gesamtbild, auch wenn in den einzelnen Aussagen gewisse Unstimmigkeiten vorhanden sind. Nach Würdigung der objektiven und subjektiven Beweismittel gelangt die Kammer deshalb zum Schluss, dass der Beschuldigte C.________ die Schulterverletzungen zugefügt hat, indem er mit einem scharfen Gegenstand im Rahmen