Seine Aussagen sind nicht nachvollziehbar, weshalb nicht darauf abgestellt werden kann. C.________ schilderte dagegen – trotz ebenfalls vorhandener Widersprüche – einen in sich stimmigen und zeitlich wie inhaltlich logischen Ablauf der ersten tätlichen Auseinandersetzung mit anschliessender Schulterverletzung. Es entsteht – im Gegensatz zu den Ausführungen des Beschuldigten – ein nachvollziehbares Gesamtbild, auch wenn in den einzelnen Aussagen gewisse Unstimmigkeiten vorhanden sind.