Er sei es, der geflüchtet sei und an der Nase geblutet habe. Er sei im Gesicht verletzt gewesen (pag. 994, Z. 7-8). Als ihn die Polizei angehalten habe, hätten sie seine Verletzungen gesehen (pag. 994, Z. 29-30). Die Schilderungen des Beschuldigten zum Ablauf der ersten Auseinandersetzung bis hin zur Schulterverletzung von C.________ sind weder konstant noch schlüssig. Er passte seine Aussagen der jeweiligen Beweislage an und brachte jeweils neue Versionen des Geschehenen vor. So schilderte er den 45-minütigen Unterbruch der Auseinandersetzung und die Rückkehr von C.______