_ räumte diesbezüglich eigenes Fehlverhalten ein und gestand, dass er den Beschuldigten gerne habe schlagen wollen, es aber nicht getan habe, weil er sich nicht in die Situation habe bringen wollen, in der er sich heute befinde (pag. 989, Z. 27-39). Seine Schilderungen wirken selbsterlebt und werden in einem logischen Ablauf geschildert. Insofern kann der Beschuldigte aus den Unstimmigkeiten in den Aussagen von C.________