273, Z. 78-80). Ebenso schilderte er es am 29. November 2016 gegenüber der Staatsanwaltschaft und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 290; Z. 46-50; pag. 989, Z. 13-15). Andererseits schilderte er, dass die Leute sie voneinander getrennt hätten. Der Andere sei erneut auf ihn zugekommen. Er wisse nicht, was er in dieser Zeit geholt habe, ob ein Stück Glas, ein Messer oder eine Flasche mit welcher er ihn dann an der linken Schulter verletzt habe. Kurze Zeit später hätten sie dieselben Leute wie beim ersten Mal voneinander getrennt. Er denke, die Verletzung sei von einer Flasche oder einem Stück Glas und nicht von einem Messer (pag. 275, Z. 157-163).