14 me morgens um 04:00 Uhr und damit wenige Stunden nach dem Vorfall stattgefunden hat. Der Geschädigte führte damals aus, dass er müde sei und Schmerzen habe. Gemäss der Kammer handelt es sich dabei eine den Umständen durchaus angemessene Reaktion. Der Geschädigte dürfte zudem unter Schock gestanden haben. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass er zu Beginn die Verletzungen an der Schulter nicht weiter ausführte, da die offenbar stark blutende Kopfverletzung im Vordergrund stand. Dies deckt sich zudem auch mit der zur Kopfverletzung erstellten Fotodokumentation (pag. 233 f.). Es macht C.______