In den restlichen Einvernahmen schilderte er dagegen jeweils konstant, dass zuerst eine Rangelei stattgefunden habe, bei welcher er an der Schulter verletzt worden sei. Erst im Anschluss, als er auf dem Weg zu seinem Fahrrad gewesen sei, sei er von hinten von einer Flasche getroffen worden (pag. 273, Z. 80-81; pag. 284, Z. 73; pag. 290, Z. 50-51; pag. 990, Z. 4-5). Erneut ist darauf hinzuweisen, dass die erste Einvernah-