993, Z. 28-29). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung erläuterte er, dass er die Fahne von seinem Cousin von T.________ bekommen habe. Er sei mit dem Zug gekommen und habe mit der Fahne ein Selfie machen wollen. Der andere habe dies gesehen (pag. 1162, Z. 42-44). Gemäss den Aussagen des Beschuldigten sei er von C.________ angegangen, beschimpft und provoziert worden. Er selbst habe ihn auch beschimpft, der andere habe aber angefangen (pag. 256, Z. 171; pag. 685, Z. 40). Dass sich das erste Aufeinandertreffen so abgespielt haben soll und der Beschuldigte mit der Fahne aus T.______