So führte er anfangs aus, dass er den Beschuldigten einfach ignoriert habe und weiter gegangen sei (269, Z. 47). Er habe ihn nicht provoziert. Er habe kein schlechtes Wort ihm gegenüber geäussert (pag. 274, Z. 141-142). Er habe ihn nicht beschimpft. Er habe gar nicht mit ihm gesprochen (pag. 283, Z. 55 u. 61). Schliesslich präzisierte er seine Aussage und gestand ein, dass er über ihn schon schlecht gesprochen habe. Nicht aber über seine Mutter oder seinen Vater (pag. 294, Z. 196-197). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er