(Örtlichkeit) aufeinander getroffen sind und es zu einer verbalen sowie tätlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Wie es zu diesem Aufeinandertreffen kam, wird von den Beteiligten unterschiedlich geschildert. C.________ machte diesbezüglich widersprüchliche Aussagen, aber auch die Ausführungen des Beschuldigten sind nur schwer nachvollziehbar. Anlässlich der ersten Einvernahme, welche nur wenige Stunden nach dem Vorfall stattgefunden hat, führte C.________ aus, dass er vom Beschuldigten auf dem Heimweg angesprochen worden sei.