12 17.3 Allgemeine Würdigung der subjektiven Beweismittel C.________ und der Beschuldigte wurden beide insgesamt fünf Mal befragt (C.________: pag. 268 ff.; pag. 271 ff.; pag. 281 ff.; pag. 289 ff.; pag. 988 ff.; Beschuldigter: pag. 241 ff.; pag. 262 ff.; pag. 684 ff.; pag. 991; pag. 1160 ff.). 17.3.1 Zum ersten Aufeinandertreffen Es ist unbestritten, dass der Beschuldigten und C.________ am 25. Dezember 2015 auf der L.________ (Örtlichkeit) aufeinander getroffen sind und es zu einer verbalen sowie tätlichen Auseinandersetzung gekommen ist.