Der Beurteilung des IRM ist zu entnehmen, dass sich anlässlich der körperlichen Untersuchung von C.________ chirurgisch vernähte Hautdurchtrennungen im Bereich des Hinterkopfes und der linken Schulter präsentiert hätten. Nach vorher stattgehabter chirurgischer Versorgung sei die Beurteilung der Tiefe der Verletzungen nicht möglich und die der Wundränder deutlich erschwert gewesen. Unter Beiziehung der im Inselspital angefertigten Fotos der Verletzungen vor der medizinischen Untersuchung hätten sich die Hautdurchtrennungen im Bereich der linken Schulter und des Hinterkopfes als glattrandig und ohne Schürfsaum präsentiert (pag.