Da die Kopfwunde stark geblutet habe, sei der Geschädigte durch die Polizei erstversorgt worden. Durch die beigezogene Sanitätspolizei sei er zur weiteren medizinischen Versorgung in das Inselspital Bern gebracht worden (pag. 152). In der mündlichen Erstbefragung habe der Geschädigte angegeben, dass er eine Auseinandersetzung mit einem Mann gehabt habe, den er nur vom Sehen her kenne. Der Geschädigte habe dem Mitarbeiter der Kantonspolizei ein Facebook-Foto des vermeintlichen Täters übergeben (pag. 152). Erste Ermittlungen über den Namen des angeblichen Täters seien negativ verlaufen.