17. Beweiswürdigung durch die Kammer 17.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1050 f., S. 22-23 der Urteilsbegründung). Zu beurteilen ist ein dynamisches Geschehen, was bei der Würdigung der Aussagen stets zu berücksichtigen ist.