8 - in der zweiten Phase aus einer Distanz von drei bis fünf Metern eine abgebrochenen Flasche unkontrolliert gegen den Hinterkopf des flüchtenden C.________ warf und diesem damit die Schnittverletzungen am Hinterkopf zufügte. Weiter erachtet das Gericht als erwiesen, dass A.________ gestützt auf die in diesem Punkt glaubhaften und auch nicht den Aussagen von C.________ widersprechenden Aussagen betrunken, wütend und erregt war. C.________ wies seinerseits eine Alkoholkonzentration (geblasen) von 0,7 Promille auf.