14. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Am Abend des 25. Dezember 2015 kam es zu zwei miteinander verbundenen Auseinandersetzungen zwischen dem Beschuldigten und C.________. Dabei ist unbestritten, dass der Beschuldigte und C.________ auf der L.________ (Örtlichkeit) aufeinander trafen und es zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Wie es zu dieser Auseinandersetzung gekommen ist, sprich ob es zu Beschimpfungen und Provokationen seitens der beteiligten Personen gekommen ist, ist unklar. C.________ weist dokumentierte Verletzungen unter anderem an der linken Schulter auf.