2.2. Einfache Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten begangen am 25.12.2015, L.________ (Örtlichkeit), Bern, z.N. von C.________, indem er C.________ im Zuge einer vorerst verbalen und anschliessend tätlichen Auseinandersetzung an den Beinen packte, worauf dieser zu Boden fiel und sich an der Schulter und im Bereich der linken Flanke sowie evtl. am Hinterkopf links verletzte . C.________ erlitt dabei folgende Verletzungen: • 5 Schnittwunden/glattrandige Hautdurchtrennungen an der linken Schulter über dem Schulterknochen und zum Rücken hin liegend von 1-5 cm Länge