2.1. Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand begangen am 25.12.2015, L.________ (Örtlichkeit), Bern, z.N. von C.________, indem er C.________ im Zuge einer vorerst verbalen und anschliessend tätlichen Auseinandersetzung auf unbestimmte Weise mit einem scharfen Gegenstand an der Schulter und im Bereich der linken Flanke sowie evtl. am Hinterkopf links verletzte Oder (alternativ):