II. Sachverhalt und Beweiswürdigung zum Sachverhaltskomplex betreffend den 25. Dezember 2015 im Zusammenhang mit C.________ (Ziff. I. A. 1. und 2. der AKS; pag. 899 f.) 13. Vorwurf gemäss Anklageschrift Gegenstand der Berufung des Beschuldigten sind unter anderem die Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung und einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand. Mit Anklageschrift vom 2. Juni 2017 wird diesem hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 898 ff.; auszugsweise Wiedergabe): 1. Versuchte schwere Körperverletzung, evtl. einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand