5 gefährlichem Gegenstand, den versuchten Raub inkl. Sachbeschädigung zum Nachteil von E.________ und den Raub zum Nachteil von F.________ (pag. 1111 f.). Infolge dieser Beschränkungen der Berufung und der Anschlussberufung sind die Schuldsprüche wegen Raubes und Versuchs dazu, mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ebenfalls in Rechtskraft erwachsen (pag. 1023, Ziff. III, 3., 4., 5., 7. und 8 des angefochtenen Urteils).