3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. K.________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen. 4. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).