4. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage); 5. der Einziehung des beschlagnahmten Natels zur Vernichtung. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 4 1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 25. Dezember 2015 in Bern z.N. C.________; 2. der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, begangen am 25. Dezember 2015 in Bern z.N. C.________;