3 1. Der Angeschuldigte sei freizusprechen von der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 25.12.2015 in Bern z.N. von C.________. 2. Der Angeschuldigte sei freizusprechen von der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 25.12.2015 in Bern z.N. von C.________. 3. Der Angeschuldigte sei freizusprechen von der Anschuldigung der Hehlerei, angeblich begangen Mitte Januar 2016 in Biel im Deliktsbetrag von CHF 396.00.