8. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in Bern und andernorts zwischen Juli 2016 und August 2016 durch Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum einer unbestimmten Menge Marihuana sowie zwischen September 2015 und Juli 2016 durch Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum einer unbestimmten Menge Kokain, Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 206 Tagen wurden auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wurde festgestellt, dass die Strafe am 15. März 2017 vorzeitig