2. Für das Widerrufsverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben. V. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Strafklägerin/Berufungsführerin v.d. Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin