Für die Attikawohnung wurde ein monatlicher Mietwert von CHF 1‘481.00 berechnet (pag. 72). Dieses Gratis-Wohnen-Lassen liess der Beschuldigte schlicht so, wie es bereits seit Jahren bestand. Es handelt sich wie gesehen um ein Unterlassungsdelikt. Die Verwerflichkeit des «Handelns» ist verschuldensmässig ebenfalls im unteren Bereich des leichten Verschuldens anzusiedeln. Für diese Unterlassung erscheinen 40 Strafeinheiten der objektiven Tatschwere angemessen (siehe zur Berechnung auch vorne E. 19.1).