20. Sachverhaltsteil b) gemäss Strafbefehl: «gratis wohnen» 20.1 Objektive Tatschwere Der entstandene Schaden liegt bezüglich Sachverhaltsteil b) («gratis wohnen»; pag. 545) bei CHF 11‘200.00. Er ist wie folgt berechnet: 8 Monate Deliktsdauer, wobei für die Attikawohnung mit der Generalstaatsanwaltschaft von einem monatlichen Mietpreis von rund CHF 1‘400.00 auszugehen ist. Die 4 Zimmer-Wohnung im 3. Stock kostet monatlich CHF 1‘300.00 (pag. 78) und gemäss Ertragswertberechnung, nach teilweiser Erneuerung, CHF 1‘316.00 (pag. 72). Für die Attikawohnung wurde ein monatlicher Mietwert von CHF 1‘481.00 berechnet (pag. 72).