24 Wissen auf den Willen zu schliessen, wenn sich dem Täter der Eintritt des Erfolgs als so wahrscheinlich aufdrängt, dass die Bereitschaft, ihn als Folge hinzunehmen, verünftigerweise nur als Inkaufnahme des Erfolgs ausgelegt werden kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_446/2010 vom 14. Oktober 2010 E. 8.5.1). Der Beschuldigte wusste um die Vermögensschädigung und nahm diese billigend in Kauf.