22 per Todestag der Erblasserin vereinbart werden kann. Danach sieht es derzeit aus, was aber letztlich strafrechtlich irrelevant ist. Zu den weiteren Tatbestandsmerkmalen ist mit der Generalstaatsanwaltschaft festzuhalten, dass der Inhalt der Treuepflicht wie gesehen nicht von Art. 158 StGB umschrieben wird, sondern sich aus dem Grundgeschäft – hier also Art.