in 123 IV 23, 129 IV 124f. [zu aArt. 159]: «Ein Vermögensschaden liegt nach der Rechtsprechung vor…, wenn das Vermögen in einem Masse gefährdet wird, dass es in seinem wirtschaftlichen Wert vermindert ist», was dann der Fall ist, «wenn der Gefährdung im Rahmen einer sorgfältigen Bilanzierung durch Wertberichtigung oder Rückstellung Rechnung getragen werden muss» [kritisch GRAF, N 630 f.]). Zumindest eine vorübergehende Schädigung ist hier gegeben. Das Gratis- Wohnen-Lassen respektive das Nichtfordern eines marktüblichen Mietzinses stellt eine Schädigung durch Nichtmehrung der Aktiven dar. Das Umwandeln der jährlichen Schenkung von CHF 30‘000.00 in zusätzlichen Lohn von CHF 2‘500.00 pro