4.5, pag. 504). Damit bestätigte das Obergericht den Entscheid des Regierungsstatthalteramts, der festhielt, dass durch die Aufrechterhaltung des Status quo durch Belassung des Gratiswohnens und der Entschädigung für die Liegenschaftsverwaltung von monatlich CHF 4‘500.00, obwohl ein jährliches Honorar von CHF 12‘000.00 üblich sei (Ziff. 1.4, pag. 499), der Erbengemeinschaft ein Schaden entstanden sei (pag. 799 f.).