__ zum Ergebnis, dass der Erbengemeinschaft ein Schaden entstanden ist. Anderer Meinung war insbesondere Prof. Dr. iur. P.________, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Erbrecht, der zahlreiche Schriften im Bereich Erbrecht publizierte […]. In seiner Funktion als Vertreter des Erben I.______