20 14.2 Subsumtion Die Vorinstanz äusserte sich in überzeugender Weise zur Frage des objektiven Tatbestands: Fraglich ist, ob durch das Verhalten des Beschuldigten ein Schaden entstanden ist, den der Beschuldigte hätte verhindern müssen. Diese Frage wurde im Vorverfahren awv 1/2014 des Regierungsstatthalteramts L.________ sowie bei der Verwaltungsgerichtsverfahren gegen den daraus folgenden Entscheid beim Obergericht des Kantons Bern (ZK 15 415) vom 10.12.2015 bejaht.