13. Fazit / Rechtserheblicher Sachverhalt Der Beschuldigte liess als Willensvollstrecker von K.________ zu, dass I.________ ohne Rechtsgrund monatlich CHF 2‘500.00 aus dem Nachlass erhielt, der durch ihn, den Beschuldigten, verwaltet wurde (Sachverhaltsteil „a“ gemäss Strafbefehl [pag. 545]). Der Beschuldigte unterliess es zudem als Willensvollstrecker von K.________, von I.________ einen Mietzins dafür zu verlangen, dass dieser eine Wohnung an der M.________ (Adresse) in L.________ bewohnte, die der Erbengemeinschaft, bestehend aus C.________ und I.________, gehörte (Sachverhaltsteil „b“ gemäss Strafbefehl [pag.