Aus diesen deutlichen Erwägungen musste der Beschuldigte seine Lehren ziehen, und zwar unmittelbar nach der Kenntnisnahme des Entscheids des Regierungsstatthalteramts. Diese erfolgte jedoch entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft nicht am 13. Juli 2015. An diesem Tag erging erst der Entscheid des Regierungsstatthalteramts. Bei Rechtsanwalt B.________ ging dieser am 15. Juli 2015 ein (pag. 606). Es rechtfertigt sich deshalb, als Tag der Kenntnisnahme den Donnerstag, 16. Juli 2015, anzunehmen. Ab diesem Datum konnte der Beschuldigte nicht mehr davon ausgehen, dass seine Art des Umgangs mit dem Vermögen der Erbengemeinschaft rechtens ist.