Zu diesem Zweck ist bei drei verschiedenen Konkurrenten je eine Offerte einzuholen und die günstigste davon zu berücksichtigen. Der beauftragte Verwalter hat für die vom Miterben beanspruchten Teile der Liegenschaft im Stadtzentrum sodann einen marktüblichen Mietzins festzulegen und von diesem einzufordern. Mit diesem Vorgehen werden zudem in Zukunft die zwischen den Parteien bestehenden Unklarheiten betreffend des im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung praktizierten Bargeldverkehrs behoben (pag. 371 f.). […] Zum andern stand es den Eltern frei, ihren Sohn mit einer (gemischten) Schenkung zu begünstigen. Mit dem Tod der Mutter im Jahr 2013 hat sich die Situation indessen verändert.