17 das mit dem Miterben. Dessen Mietzins sollte unter Berücksichtigung sämtlicher von ihm beanspruchten Räume dem effektiven Marktpreis entsprechen. Andererseits ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Entschädigung von monatlich CHF 4'500.- für die Verwaltung von Liegenschaften mit einem Brutto-Mietzinsaufkommen von jährlich maximal CHF 200'000.- mit dem marktüblichen Ansatz von ca. 4-6 % in keinem Verhältnis steht.