Aus der Aussage auf pag. 221, Z. 305 f. ergibt sich, dass das Thema der Kündigung des Arbeitsvertrags mit I.________ durchaus besprochen wurde und dem Beschuldigten offenbar bewusst war, dass diese Kündigung hätte geschehen sollen (Er wusste, dass man dies hätte machen sollen. Er konnte es nicht verstehen.). Aus seiner Erklärung auf pag. 226, Z. 555 wird überdies ersichtlich, dass der Beschuldigte – ohne zu beachten, dass I.________ nun Teil der Erbengemeinschaft ist – der Meinung war, Letzterer habe immer noch «amortisieren» können (Warum haben Sie in Ihrer Eigenschaft als Wissensvollstrecker nach dem Tod der Mutter von I.________ weder Miete noch Nebenkosten gefordert?