Diesbezüglich führte sogar sein Verteidiger vor der Vorinstanz aus (pag. 767): Der Beschuldigte habe dann das Verdikt des Obergerichts akzeptiert und nach Erhalt der Rechtskraft unverzüglich gehandelt. Selbstverständlich habe der Beschuldigte gewusst, dass I.________ den Entscheid des Regierungsstatthalters weiterziehe. Der Beschuldigte sei in den letzten Jahren stark gealtert und sehr vergesslich geworden. So erkläre sich sei-