A.________ war während vielen Jahren Treuhänder und Buchhalter der Familie S.________ (Ziff. III. 1.1, pag. 498) und wurde von K.________ als Willensvollstrecker eingesetzt (Ziff. 7, pag. 400). Nach dem Tod von K.________ führte er in seiner Funktion als Willensvollstrecker die Geschäfte weiter, wie dies die Erblasser gemacht hatten: I.________ wurde weiterhin von der Mietzinszahlung für seine Mietwohnung in der elterlichen Liegenschaft befreit und erhielt weiterhin die erwähnten monatlichen Entschädigungen. 4.3. Dauer des Willensvollstreckermandats des Beschuldigten für die Erbengemeinschaft K.________